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Wichtig: Das Fal-Ke-Logo darf nur für Vereinszwecke benutzt werden!

Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass das Vereins-Logo ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden darf.

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Der Vorstand behält sich ausdrücklich vor, im Falle der zweckwidrigen Verwendung, insbesondere im Zusammenhang mit ehrenrührigen pornografischen Darstellungen, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese können Strafanzeigen, kostenpflichtige zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, Vereinsausschlüsse und Betretungsverbote für die Sportanlagen und Vereinsgebäude beinhalten.


Unsere Satzung, die alle Mitglieder (bzw. stellvertretend ihre Erziehungsberechtigten) rechtlich verpflichtend unterschrieben haben, sieht folgendes vor:


"Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Er stellt sich der Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor jeder Art von Gewalt und Missbrauch zu initiieren...


...Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

a) wegen erheblicher Verletzung satzungsmäßiger Verpflichtungen,

b) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens, oder

c) wegen unehrenhafter Handlungen."


Bitte beachtet dies!


Im - den Anlass zu dieser Veröffentlichung gebenden - konkreten Fall bitten wir von Nachfragen abzusehen, da der Vorstand den Betroffenen Vertraulichkeit zugesichert hat.


Ketzin, 06.11.2025

Der Vorstand

 
 
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